AGB's eBike Touring

Allgemeine Mietbedingungen für eBikes

1. Vertragspartner

Vertragspartner sind der Mieter und die Firma eBike-Touring, Harro Westermann, Josef-Görres-Platz 2, 56068 Koblenz, im Folgenden „der Vermieter“.

2. Vertragsdauer

Das Mietverhältnis über die Mietsache ist auf Bestimmte Zeit geschlossen. Kommt es zu einem Verzug der Rückgabe, findet keine Verlängerung des Mietvertrages statt. Gibt der Mieter die Mietsache – auch unverschuldet – zum Ablauf der vereinbarten Mietdauer nicht an den Vermieter zurück, ist dieser berechtigt, für die Dauer der Vorenthaltung je angefangenen Tag als Nutzungsentschädigung ein Entgelt mindestens in Höhe einer vollen Tagesmiete zu verlangen.

3. Pflichten des Vermieters

Der Vermieter stellt dem Mieter das Pedelec in Fachgerechten, gebrauchstauglichen und verkehrssicheren Zustand zur Verfügung.

4. Pflichten des Mieters

4.1 Gebrauch durch den Mieter

Der Mieter ist verpflichtet, das Pedelec schonend und fachgerecht zu gebrauchen, sowie die Straßenverkehrsregeln zu beachten. Dem Mieter Ist es untersagt, das Pedelec unter Alkohol- und Drogeneinfluss zu benutzen. Die Beförderung von Mitfahrern ist untersagt. Gepäcktaschen oder ähnliches kann der Mieter auf eigene Gefahr anbringen. Das zulässige Gesamtgewicht des Pedelecs darf nicht überschritten werden.

4.2 Betriebssicherheit

Der Mieter überzeugt sich vor Antritt der Fahrt von der Betriebssicherheit des Pedelecs und teilt eventuelle Mängel unverzüglich mit. Etwaige Beanstandungen sind schriftlich im Mietvertrag zu vermerken. Der Mieter bleibt während der gesamten Mietdauer für die Betriebssicherheit der Mietsache verantwortlich. Wird die Betriebs= sicherheit – ob verschuldet oder unverschuldet – beeinträchtigt, darf der Mieter die Mietsache nicht weiterverwenden. Ist die Betriebssicherheit nicht mehr gewährleistet, muss der Mieter die Mietsache in Eigenregie an den Vermieter zurückgeben oder in Eigenregie die nächst gelegene Fachwerkstatt aufsuchen.

4.3 Zahlung

Der Mieter ist verpflichtet bei Abschluss des Vertrages im Voraus den Gesamtmietpreis zuzüglich der Kaution zu entrichten.

4.4 Anzeigepflichten

Sollten während des Gebrauches verschuldet oder unverschuldet Schäden entstehen, zeigt der Mieter dem Vermieter diese unverzüglich an. Dabei hat der Mieter die Pflicht, dem Vermieter über alle Einzel= heiten des Schadensherganges zu berichten.

4.5 Meldepflichten bei Diebstahl und Unfall

Im Falle eines Diebstahles oder Verkehrs= unfalles hat der Mieter unverzüglich die Polizei hinzuzuziehen und den Vermieter zu unterrichten.

4.6 Rückgabe

Der Miet.er ist verpflichtet das Pedelec nach Beendigung des Mietvertrages grundsätzlich in demselben Zustand, abgesehen von üblicher Verunreinigung zurückzugeben, in dem es ihm übergeben wurde.

5. Haftung des Vermieters

Eine Haftung des Vermieters auf Sach- und Personenschäden wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.

6. Haftung des Mieters

Der Mieter haftet gegenüber dem Vermieter für während der Mietzeit entstandene Beschädigungen in Höhe von bis zu 150 €. Bei höheren Schäden, bis zur Zerstörung des Pedelecs ist der Mieter gegenüber der Ver= sicherung des Vermieters zur Auskunft ver= pflichtet, ansonsten bemisst sich die Haftung an dem aktuellen Preis des Pedelec. Bei Diebstahl haftet der Mieter in Höhe von bis zu 150 €. Dabei muss das Pedelec sich in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr in einem abgeschlossenen Raum befinden, ansonsten bemisst sich die Haftung an dem aktuellem Preis des Pedelecs.

7. Allgemeine Bestimmungen und anwendbares Recht

7.1. Der Vertrag unterliegt der Schriftform.

Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

7.2. Rechtswahl und Gerichtsstand

Die Bestimmungen dieses Vertrages richten sich nach deutschem Recht. Für alle Streitigkeiten aus oder über diesen Vertrag gilt der Gerichtsstand Koblenz.

Für eBikes gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma eBike Touring. Vertragspartner bei eBike Miete sind der Mieter und die Firma eßike-Touring, Inhaber Harro Westermann, Josef-Görres­Platz 2, 56068 Koblenz.

Burg & Bike ist nur für die Ausgabe und Zahlungsabwicklung zuständig. Im Schadenfall mit einen eBike, bei Unfall, Diebstahl, usw. ist nur die Firma eBike Touring für die Abwicklung zuständig.