AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Burg & Bike

Punkt 1 bis 9 bezieht sich auf das Ausleihen von Rädern und geführten Fahrradtouren.

Ab Punkt 10 sind die Geschäftsbedingungen für unser Gästehaus / Ferienwohnung ersichtlich.

1. Anmeldung:

Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Dienstleistungsvertrages auf der Grundlage der genannten bindenden Leistungsbeschreibung und Preise an. Die Anmeldung kann telefonisch, schriftlich (per Brief, oder E-Mail) getätigt werden. Der Vertragsabschluss erfolgt durch unsere Buchungsbestätigung. Der Anmelder steht auch für die vertraglichen Verpflichtungen aller in der Anmeldung aufgeführten Personen ein.

2. Bezahlung:

Der Mietpreis ist vor Ort zu entrichten, falls im Einzelfall keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden.

3. Leistungen:

Maßgebend hinsichtlich der Termine, Preise etc. ist allein der Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der Buchung und sonstigen getroffenen Abreden. Die Leistung von Burg & Bike besteht lediglich in der Bereitstellung von Fahrrädern und Tourguide. Burgbesichtigungen, Weinproben, usw. sind nicht Teil der Leistung von Burg & Bike. Die Touren können so gestaltet werden dass Sie diese zusätzlichen Angebote während Ihrer Pausen wahrnehmen können.

4. Reiseabsagen:

Wird die erforderliche Mindestteilnehmerzahl von 3 Personen zum Anmeldeschluss nicht erreicht, so können wir vom Vertrag zurücktreten.

5. Rücktritt:

Sie können jederzeit vor Tourenbeginn zurücktreten. Bitte erklären Sie den Rücktritt schriftlich. Aufgrund unserer Aufwendungen entstehen folgende Stornokosten:

Bei Nicht-antritt der Tour behalten wir die Anzahlung als Aufwandsentschädigung ein. Wir bieten Ihnen bis 2 Tage vor der geplanten Tour bei Verhinderung ihrerseits auf Wunsch einen Ausweichtermin an. Die Anzahlung wird dann mit dem Ausweichtermin verrechnet.

6. Rücktritt durch den Veranstalter:

Wird die ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, sind wir berechtigt, die Tour bis 7 Tage  vor Tourbeginn abzusagen. Die geleistete Anzahlung erhalten Sie unverzüglich zurück. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

7. Haftung des Veranstalters:

Unsere Mountainbike Touren sind  mit erhöhten Risiken verbundenen. Daher beteiligt sich der Kunde auf eigene Gefahr an unseren Touren. Wir als Veranstalter sind berechtigt, Teilnehmer aufgrund technischen Mangels ihrer Sportgeräte oder bei grob fahrlässigem Verhalten von der Tour auszuschließen.

8. Haftung für Leihbikes:

Der Kunde haftet für jegliche Beschädigung oder Verlust der Leihbikes. Ein entsprechender Leihvertrag mit dem Verleiher ist vor Antritt der Tour zu unterschreiben. Der Kunde verpflichtet sich ebenfalls mit seiner Unterschrift, bzw. der Übernahme nur auf den vom Veranstalter genehmigten Wegen zu fahren.

8.1 Mietdauer

Der Mieter ist verpflichtet die Mietfahrräder / Helme / Schlösser zur im Mietvertrag vereinbarten Zeit zurückzugeben. Verlängerungen sind nur in Absprache mit Vermieter möglich. Bei eigenmächtiger Verlängerung wird in jedem Fall die reguläre Verleihgebühr erhoben, bei Ausfällen kann vom Mieter auch ein hierdurch entstandener Verlust gefordert werden.

8.2 Übergabe des Mietobjekts an Dritte

Mieter ist die im Vertrag benannte Person. Grundsätzlich ist nur diese Person zur vertragsgemäßen Nutzung berechtigt. Übergibt der Mieter das Mietobjekt an Dritte, so haftet er grundsätzlich für Schäden, die an dem Mietobjekt durch den Dritten verursacht werden. Dies gilt auch für Folgeschäden.

8.3 Rückgabe des Mietobjektes

Das Mietobjekt/die Mietobjekte gemäß Mietvertrag sind vollzählig und mit der Ausstattung bei Übergabe des Mietobjektes zurückzugeben. Das Mietobjekt muss in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben werden, auf etwaige Funktions- und sonstige Mängel ist vom Mieter hinzuweisen.

8.4 Schäden am Mietobjekt, Mitteilungspflicht und Haftung

Der Mieter hat die Pflicht dem Vermieter aufgetretene Schäden anzuzeigen. Diese werden behoben oder falls erforderlich wird auch ein Ersatzobjekt übergeben. Schäden die aufgrund eines Unfalles oder eines Missgeschickes des Mieters resultieren gehen zu Lasten des Mieters.

Verschleiß, Ermüdung, Alterung: Der Mieter haftet nicht für den normalen Verschleiß, Ermüdung, Alterung u.ä. am Mietobjekt

Unfälle: Bei einem Unfall bei dem das Mietobjekt einen Schaden erleidet ist der Mieter in jedem Fall, auch bei Bagatellschäden verpflichtet, den Unfallhergang von der Polizei aufnehmen zu lassen.

Bei einem Defekt am Mietobjekt nach Fahrtantritt hat der Mieter Anspruch auf Ersatz. Reifenpannen sind ausgeschlossen.

Kosten für Reifenpannen müssen vom Mieter getragen werden.

Ersatz wird kostenfrei bei Verschleiß, Ermüdung, Alterung u. ä. im Umkreis vom 5 Staßenkilometern geliefert. In der Regel erfolgt der Transport mit dem Taxi oder dem Firmen PKW.

Sollten Sie sich weiter als 5 Straßenkilometer von der Ausleihstation entfernt haben, haben Sie trotzdem Anspruch auf ein Ersatzobjekt, jedoch nur durch Abholung in der Mietstation.

Kosten für die Anlieferung eines Ersatzobjektes wenn Sie sich weiter als 5 Straßenkilometer von der Ausleihstation entfernt haben, gehen zu Lasten des Mieters und können höchstens aus Kulanzgründen vom Vermieter übernommen werden.

Es besteht jedoch keines falls ein Anspruch auf   Kostenübernahme der Lieferung. Der Mieter hat ebenfalls keinen Anspruch auf Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreuden, Kosten für Bahnfahrten, Bus oder Taxifahrten o. ä.

Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt auf jeden Fall auf seine Kosten zur Ausleihstation zurück zu bringen.

Bei selbstverschuldeten Unfällen haftet grundsätzlich der Mieter für Schäden am Mietobjekt und daraus entstehenden Folgeschäden, bei fremdverursachten Schäden haftet der Verursacher für Schäden und Folgeschäden; um spätere Schuldfragen zu klären ist deshalb der Unfallhergang aufzunehmen.

Sonstige Schäden: Der Mieter haftet insbesondere für fahrlässig und mutwillig verursachte Schäden und für Schäden die aus der Verletzung der Mietbedingungen resultieren (siehe insbesondere Verbote/Pflichten). Dies schließt auch Folgeschäden ein.

Schäden bei mehreren Mietern: Sinngemäß gelten o.g. Bedingungen auch dann, wenn es zu Schäden durch Vorgänge kommt, bei dem mehrere Mieter beteiligt sind, unabhängig davon, ob die Mieter in einer Gruppe sind oder nicht.

8.5 Diebstahl

Der Mieter haftet grundsätzlich für Diebstahl, da es während der Mietdauer in seiner Kraft liegt das Mietobjekt entsprechend zu sichern und bewachen. Die Mietobjekte sind mit den übergebenen Sicherungsmitteln gegen Diebstahl zu schützen. Ein Diebstahl ist unverzüglich zu melden, damit die Meldung an die Ordnungsbehörde/Polizei weitergeleitet werden kann.

8.6 Verlust von Straßenrädern

Bei Verlust von Straßenrädern die für Tagestouren genutzt werden haftet der Mieter mit 350,00 €.

8.7 Verlust von Mountainbikes bzw. Trekkingrädern

Bei Mountain bikes bzw. Trekkingrädern, Premiumrädern, die in der Regel für Mehrtagestouren ausgegeben werden haftet der Kunde ebenfalls mit 350,00 €.

Sollten wir Ihnen auf Räder  einen Rabatt gewähren, gilt die Regelung wie bei 8.6 bzw. 8.7

Nicht zulässig ist der Transport einer oder mehrerer zusätzlichen Person/en, z.B. auf dem Gepäckträger, Überladung eines Fahrrades oder Anhängers, z.B. 3 Kinder in einem Anhänger für 2 Kinder. Nicht zulässig ist das Überfahren von Hindernissen, etwa Bordsteinkanten, bei denen das Rad offensichtlich einen Schaden erleiden kann. Nicht zulässig ist eine Zweckentfremdung der Mietobjekte (z.B. Tourenrad für Downhill oder Sprünge). Der Mieter hat sich gemäß den im Straßenverkehr geltenden Regeln fortzubewegen.

8.8 Mountainbikes

Für die Vermietung von Mountainbikes gelten zusätzliche Bedingungen.
Der Vermieter übernimmt grundsätzlich keine Haftung für Sach- und Personenschäden, die der Mieter im Off-Road-Betrieb erleidet (aufgrund der hohen Materialbelastung und des höheren Verletzungsrisikos).
Der Mieter haftet grundsätzlich für alle am Mietobjekt entstandenen Schäden mit Ausnahme von normalem Verschleiß, Alterung, Ermüdung. Dies gilt auch für Folgeschäden. Für ein Mountainbike hat der Mieter eine Kaution zu hinterlegen. Das Mountainbike muss abweichend von den sonstigen Vertragsregelungen während der Öffnungszeiten zurückgegeben werden, damit es einer Prüfung unterzogen werden kann.

8.9 Straßenräder

Bei extremer Verschmutzung nach Schlammfahrten etc. ist das Fahrrad im gereinigten Zustand zurückzugeben; ansonsten ist der Vermieter berechtigt eine Reinigungsaufwandsentschädigung von maximal EUR 10,00 € zu fordern oder von der Kaution einzubehalten

9. Sicherheit:

Den Anweisungen der Tourguides ist in Ihrem eigenen Interesse und Ihrer eigenen Sicherheit folge zu leisten. Sollten Sie Ihre körperliche und gesundheitliche Fitness überschätzt haben, sind Sie jeder Zeit dazu berechtig die Tour abzubrechen. Die daraus entstehenden Kosten für Ihren Rücktransport und den Transport des Sportgerätes werden Ihnen in Rechnung gestellt. Der Tourguide ist jederzeit dazu berechtigt die vorgegebene Route aufgrund von schlechten Wetterbedingungen, schlechtem Zustand der Wege oder sonstigen widrigen Umständen abzuändern.

10. Beherbergungsbetrieb: Gästehaus Burg & Bike

Der Gastaufnahmevertrag gilt als geschlossen, wenn die Ferienwohnung vom Gast bestellt und vom Vermieter  bestätigt wurde. Für die Bestätigung ist sowohl die schriftliche, als auch kurzfristig die mündliche Form bindend. Der Gastaufnahmevertrag verpflichtet Gast und Vermieter zur Einhaltung und kommt nur zwischen Vermieter und Gast, sowie die ihn begleitenden Personen zustande. Eine nicht genehmigte Beherbergung fremder Übernachtungsgäste wird mit fristlosen Kündigung und 3 facher Tagesmiete geahndet.

Bei Anreise ist der Mieter verpflichtet ein Anmeldeformular auszufüllen.

Anzugeben sind:

  • Adresse des Mieters
  • Anzahl der Personen
  • Anreise / Abreise Datum

Der vereinbarte Mietbetrag ist bei Anreise zu zahlen.

Weiterhin ist eine Schlüsselkaution von 20,00 € pro Schlüssel zu entrichten. Diese wird bei Abreise gegen Rückgabe der Schlüssel zurück erstattet.

Sollten die Schlüssel verloren gehen, stellen wir die tatsächlichen Kosten für die Wiederbeschaffung in Rechnung.

Die Verfügbarkeit einer der Ferienwohnungen oder Doppelzimmer kann ausdrücklich nicht garantiert werden. Der Mieter hat keinen Anspruch auf eine spezielle Ferienwohnung oder ein spezielles Doppelzimmer.

Der Mieter haftet grundsätzlich für alle im Mietobjekt entstandenen Schäden inklusive den Einrichtungsgegenständen, wie zum Beispiel Fernseher, Kühlschrank, Herd, usw. mit Ausnahme von normalem Verschleiß, Alterung oder Ermüdung. In der Regel kommt eine Haftpflichtversicherung des Gastes dafür auf. Der Gast haftet für alle ihn begleitenden Personen. Besteht keine Haftpflichtversicherung, kommt der Gast persönlich für den entstandenen Schaden auf. Beschädigungen sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.

Ein Besichtigungsrecht ergibt sich aus der übernommen Reinigungspflicht und kann ohne direkte Vorankündigung ausgeübt werden.

Die Ferienwohnung können Sie am Anreisetag ab 15:00 Uhr übernehmen. Außerhalb dieser Zeit ist eine Anreise nach vorheriger Vereinbarung möglich. Am Abreisetag bitten wir die Ferienwohnung bis 10.00 Uhr  zu räumen. Anreise- und Abreisetag zählen bei der Berechnung der Miete als ein Tag. Die Ferienwohnung  ist aufgeräumt und besenrein zu hinterlassen. Reinigungsgeräte sind vorhanden. Wir nehmen die Endreinigung vor.

Burg & Bike übernimmt keine Haftung für entwendete Gegenstände oder Kleidung.

Der Aufenthalt von Kleinkindern ohne Erwachsene Aufsichtsperson im Flur ist verboten. Weiterhin sind Kinder von  Reinigungsmitteln, Geschirr, usw. die sich in der Spüle bzw. in der Wohnung befinden durch den Mieter fern zu  halten.

Eine Haftung durch Burg & Bike bei mangelnder Aufsichtspflicht des Mieters gegenüber Minderjährigen ist ausgeschlossen.

Rauchen in der Ferienwohnung, bzw. in den Zimmern ist streng verboten und wird bei Zuwiderhandlungen mit 100,00 € berechnet.

Das Mietobjekt ist stets geschlossen zu halten.

11. Salvatorische Klausel:

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird hiervon die   Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame  zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

12. Gerichtsstand:

Der Reisende kann den Veranstalter nur an dessen Sitz (56112 Lahnstein) verklagen. Für Klagen gegen den Reisenden ist der Sitz des Reisenden maßgebend, es sei denn: Die Klage richtet sich gegen Kaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrags ihren Wohnsitz ins Ausland verlagert haben. In diesen Fällen ist der Sitz des Veranstalters maßgebend.

Mit der Unterschrift, bzw. mit der Übernahme erkennt der Mieter die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Burg & Bike an.